INFORMATIONEN ÜBER EXTERNE MELDEVERFAHREN FÜR DIE NUTZER DER INTERNEN MELDESTELLE GEMÄß HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ BEI DER ANONA GMBH

1.) Zentrale Meldestelle des Bundes

Sie können wählen, ob Sie sich zur Meldung eines Verstoßes an die interne Meldestelle der anona GmbH wenden möchten oder an eine externe Meldestelle des Freistaats Sachsen oder der Bundesrepublik Deutschland oder an die Meldestelle einer zuständigen Behörde der Europäischen Union.

Die zentrale externe Meldestelle des Bundes ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Daneben bestehen beim Bund weitere fachspezifische externe Meldestellen, insbesondere beim Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

2.) Zentrale Meldestelle des Freistaats Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat eine externe Meldestelle eingerichtet beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Meldestelle ist zuständig, falls der Verstoß zumindest auch die Landesverwaltung oder eine Kommunalverwaltung betrifft.

https://www.sms.sachsen.de/hinweisgeberschutzgesetz-9305.html

3.) Meldestellen der Europäischen Union

Bei den Meldestellen der Europäischen Union handelt es sich um die externen Meldekanäle der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Verstöße gegen EU-Sanktionen können zudem über eine Whistleblower-Plattform an die Europäische Kommission bekanntgegeben werden. Die Meldung kann entweder unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten direkt via E-Mail an relex-sanctions@ec.europa.eu oder anonym über ein speziell eingerichtetes Whistleblower-Tool erfolgen:

https://eusanctions.integrityline.com

Weitere Informationen zum Whistleblower-Tool können auf der Website der Europäischen Kommission unter können abgerufen werden unter:

https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/international-relations/restrictive-measures-sanctions_en#whistleblower

Jede dieser externen Meldestellen hält weitergehende Informationen bereit über die Zuständigkeit der jeweiligen Meldestelle sowie zum Verfahren.