Informationen zum Verfahren bei Meldungen an die interne Meldestelle

Die interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße, von denen die Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der anona GmbH Kenntnis erlangt haben. Ihre Meldung wird von der internen Meldestelle unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegengenommen und wie folgt bearbeitet:

Schritt 1: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Die Meldestelle prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
(spätestens 7 Tage
nach Eingang des Hinweises)

Schritt 2: Die Meldestelle prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung. Die Meldestelle ersucht Sie erforderlichenfalls um weitere Informationen. Auf Ihr Ersuchen wird eine persönliche Zusammenkunft mit einer in der Meldestelle beschäftigten Person ermöglicht.
(ggf. Rückfragen der Meldestelle an Sie)

Schritt 3: Die Meldestelle ergreift Folgemaßnahmen. Die führt z.B. interne Untersuchungen durch, kontaktiert betroffene Personen und Arbeitseinheiten, verweist die hinweisgebende Person an eine andere zuständige Stelle, schließt das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen ab, gibt das Verfahren an eine andere zuständige Stelle bei der anona GmbH an oder an eine zuständige Behörde.
(ggf. Verweisung an eine andere zuständige Stelle)

Schritt 4: Die Meldestelle gibt Ihnen eine Rückmeldung über geplante oder bereits erfolgte Folgemaßnahmen. 
(spätestens 3 Monate nach dem Eingang Ihres Hinweises)

Für Ihre Meldung müssen tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen. Beachten Sie auch, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes – beispielsweise vor Repressalien wegen einer Meldung – nur dann gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Die interne Meldestelle bearbeitet Ihren Hinweis auch, wenn Sie anonym bleiben wollen. Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben und keine Kontaktmöglichkeit angeben, besteht jedoch keine Möglichkeit, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie ggf. über das Ergebnis der Prüfung in Kenntnis zu setzen.

Sofern Sie es wünschen, besteht die Möglichkeit einer persönlichen Zusammenkunft mit der für die Entgegennahme ihrer Meldung zuständigen Person.

Die Dokumentation Ihrer Meldung wird in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Sie erreichen die interne Meldestelle wie folgt:

***Internet/Intranet/E-Mail***

Sie können wählen, ob Sie sich zur Meldung eines Verstoßes an die interne Meldestelle der anona GmbH wenden möchten oder an eine externe Meldestelle des Freistaats Sachsen oder der Bundesrepublik Deutschland oder an die Meldestelle einer zuständigen Behörde der Europäischen Union. Jede dieser externen Meldestellen hält weitergehende Informationen bereit über die Zuständigkeit der jeweiligen Meldestelle sowie zum Verfahren.